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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Beratungs- und Trainingsleistungen der orange cpm GmbH

1. Allgemeine Grundlagen / Geltungsbereich

1.1. Für sämtliche Rechtsgeschäfte zwischen dem AUFTRAGGEBER und der orange cpm GmbH (kurz: orange cpm) gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB). Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Orange cpm schließt Verträge grundsätzlich nur auf Grundlage der nachstehenden Bedingungen ab. Der AUFTRAGGEBER anerkennt ausdrücklich, diese AGB rechtsverbindlich zur Kenntnis genommen zu haben, sodass diese Vertragsinhalt geworden sind. Das gilt auch für den Fall, dass der AUFTRAGGEBER auf seine eigenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verweist.

1.2. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, daher auch dann, wenn darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

1.3. Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des AUFTRAGGEBERS sind nicht Vertragsinhalt, es sei denn, diese werden von orange cpm ausdrücklich schriftlich anerkannt.


2. Umfang des Beratungs- und Trainingsauftrages / Stellvertretung

2.1. Der Umfang eines konkreten Beratungs- und Trainingsauftrages wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

2.2. orange cpm ist berechtigt, die ihm obliegenden vertraglichen Verpflichtungen ganz oder teilweise durch Dritte (Erfüllungsgehilfen) erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch orange cpm selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem AUFTRAGGEBER.


3. Aufklärungspflicht / Vollständigkeitserklärung

3.1. Der AUFTRAGGEBER sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Beratungsauftrages an seinem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Beratungsprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

3.2. Der AUFTRAGGEBER hat orange cpm auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Beratungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend zu informieren.

3.3. Der AUFTRAGGEBER sorgt dafür, dass orange cpm auch ohne dessen besondere Aufforderung alle zur Erfüllung und Ausführung des Beratungs- und Trainingsvertrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht zur Verfügung gestellt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die zur Erfüllung und Ausführung des Beratungsvertrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Beraters/Trainers bekannt werden.


4. Sicherung der Unabhängigkeit

4.1. Die Vertragspartner verpflichten sich zu gegenseitiger Loyalität.

4.2. Die Vertragspartner verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter der orange cpm zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des AUFTRAGGEBERS auf Anstellung oder Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.


5. Weisungsfreiheit

orange cpm ist bei der Erbringung ihrer Leistungen weisungsfrei und handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung.


6. Schutz des geistigen Eigentums

6.1. Die Urheberrechte und sonstige Rechte – welcher Art auch immer – an den von orange cpm, ihren Mitarbeitern und beauftragten Dritten erbrachten Leistungen (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei orange cpm. Sie dürfen vom AUFTRAGGEBER während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom jeweiligen Beratungs- und Trainingsvertrag umfasste Zwecke verwendet und verwertet werden.

6.2. Der AUFTRAGGEBER ist nicht berechtigt, die von orange cpm erbrachten Leistungen (insbesondere Angebote, Berichte, Analysen, Gutachten, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) ohne ausdrückliche Zustimmung der orange cpm zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung der orange cpm– insbesondere etwa für deren Richtigkeit – gegenüber Dritten.

6.3. Der Verstoß des AUFTRAGGEBERS gegen diese Bestimmungen berechtigt orange cpm zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und/oder zur Geltendmachung weiterer Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.


7. Gewährleistung

7.1. Die Beratungs- und Trainingsleistungen der orange cpm beruhen auf spezifischen Branchenerfahrungswerten, entsprechen dem letzten Wissens- und Informationsstand der orange cpm und basieren auf Informationen, die zum Zeitpunkt der Ausarbeitung zur Verfügung standen. Vertragsgegenstand ist die vereinbarte Leistung und nicht ein bestimmter Erfolg.
Orange cpm gibt im Rahmen der Erbringung von Beratungsleistungen lediglich Handlungsempfehlungen. Die Entscheidung, ob Handlungsempfehlungen umgesetzt werden, obliegt ausschließlich dem AUFTRAGGEBER. Orange cpm übernimmt keine Verantwortung für die Umsetzung von Handlungsempfehlungen.

7.2. Der AUFTRAGGEBER hat allfällige Mängel der Leistungserbringung unverzüglich zu rügen.

7.3. orange cpm ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel an ihrer Leistung zu beheben. Sie wird den AUFTRAGGEBER hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.

7.4. Gewährleistungsansprüche des AUFTRAGGEBERS erlöschen spätestens sechs Monaten nach Erbringung der jeweiligen Leistung.


8. Haftung /Schadenersatz

8.1. Soweit dies nicht gegen zwingendes Recht verstößt, haftet orange cpm nur für den Ersatz von Schäden, die sie im Zusammenhang mit dem Beratungs- Trainingsvertrag dem AUFTRAGGEBER grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht hat. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit ist auf den positiven Schaden (nicht jedoch entgangenen Gewinn) sowie betraglich mit dem Honorar, das für den jeweiligen Beratungs- Trainingsvertrag vereinbart wurde, höchstens jedoch mit EUR 100.000,00, beschränkt. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für Schäden, die ein von orange cpm beigezogener Dritter dem AUFTRAGGEBER verursacht. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht für den Ersatz von Personenschäden.

8.2. Schadenersatzansprüche des AUFTRAGGEBERS sind innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von 24 Monaten nach Beendigung des jeweiligen Beratungsvertrages gerichtlich geltend zu machen, andernfalls ist die Geltendmachung ausgeschlossen. Eine Verlängerung des Beratungs- und Trainervertrages verlängert diese Fristen nicht, sondern diese Fristen beginnen für die Beratungs- und Trainingsleistungen, die aufgrund des verlängerten Beratungs- und Trainingsvertrages erbracht werden, neu zu laufen.

8.3. Der AUFTRAGGEBER hat den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden der orange cpm zurückzuführen ist.

8.4. Sofern orange cpm seine Leistungen unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt orange cpm diese Ansprüche an den AUFTRAGGEBER ab. Der AUFTRAGGEBER hat in diesem Fall seine Ansprüche vorrangig gegenüber diesen Dritten geltend zu machen.


9. Geheimhaltung / Datenschutz / Referenzhinweis

9.1. orange cpm verpflichtet sich zur Verschwiegenheit über alle ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten des AUFTRAGGEBERS, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse.

9.2. orange cpm ist von ihrer Geheimhaltungsverpflichtung gegenüber allfälligen Erfüllungsgehilfen, denen sie sich bedient, entbunden. Sie hat ihre Geheimhaltungsverpflichtung aber auf diese zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Geheimhaltungsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

9.3. Die Geheimhaltungsverpflichtung ist zeitlich auf 5 Jahre nach Beendigung des Beratungsvertrages beschränkt.

9.4. orange cpm ist berechtigt, die ihr im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses anvertrauten personenbezogenen Daten zu verarbeiten. Der AUFTRAGGEBER ist verpflichtet, sämtliche erforderliche datenschutzrechtliche Maßnahmen, insbesondere jene im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zu treffen (z.B. Einholung der Zustimmungserklärung der Betroffenen), sodass orange cpm die personenbezogenen Daten zur Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses verarbeiten darf.

9.5. Die datenschutzrechtlichen Informationen (Datenschutzmitteilung) gemäß Art 13 ff DS-GVO finden Sie auf unserer Homepage unter https://www.orangecpm.de/de/datenschutzerklaerung.html

9.6. orange cpm ist vorbehaltlich des jederzeit möglichen, schriftlichen Widerrufs des AUFTRAGGEBERS dazu berechtigt, auf ihrer Internet-Website und auf Drucksorten mit Namen und Firmenlogo auf die zum AUFTRAGGEBER bestehende oder vormalige Geschäftsbeziehung hinzuweisen (Referenzhinweis).


10. Honorar/Fälligkeit/Rechnungslegung/Stornogebühr

10.1. orange cpm erhält vom AUFTRAGGEBER für die Beratungs- und Trainingsleistung ein Honorar gemäß Beratungsvertrag zwischen dem AUFTRAGGEBER und orange cpm. So nichts anderes vereinbart wird, verrechnet orange cpm ihre Leistungen auf Basis des zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses aktuellen Tagessatzes (1 Tagsatz = 8 Stunden).

10.2. orange cpm ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonten zu verlangen. Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenrechnungen ist orange cpm von ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt davon unberührt.

10.3. So keine anderslautende Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern getroffen wird, erfolgt die Abrechnung der orange cpm monatlich im Nachhinein.

10.4. So keine anderslautende Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern getroffen wird, sind Rechnungen der orange cpm binnen 14 Tagen nach deren Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig.

10.5. Alle Beträge sind netto zuzüglich Umsatzsteuer in der jeweils gesetzlichen Höhe ohne Abzug auf das bekannt gegebene Konto der orange cpm zahlbar. orange cpm wird eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

10.6. Allfällige Folge- und Zusatzverträge zu bereits abgeschlossenen Beratungs- und Trainingsverträgen haben keine Änderung der Fälligkeiten der Entgelte für den ursprünglichen Beratungsvertrag zur Folge.

10.7. So keine anderslautende Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern getroffen wird, werden Reise- und Fahrtkosten wie folgt verrechnet: → Nächtigungs- (Kosten eines ortsüblichen 4-SterneHotels) und Fahrtkosten (Bahn: 1. Klasse, Flug: Economy, über 4 Stunden Flugzeit Business-Class, Mietwagen, Taxi) werden in Höhe des tatsächlichen Aufwands weiterverrechnet. Orange cpm weist die Kosten durch entsprechende Belege nach. → Für Reisen mit dem PKW ist EUR 0,42/km zu vergüten.

10.8. Allfällige Barauslagen (wie z.B. die Vervielfältigung von Seminar- und Workshop-Unterlagen, Plots, spezielles Seminarmaterial, externe Kosten für Flip-Chart Protokolle, Postgebühren, auf Wunsch des AUFTRAGGEBERS gefertigte Notizblöcke, Giveaways etc.) werden dem AUFTRAGGEBER gesondert verrechnet.

10.9. Erklärt der AUFTRAGGEBER ohne Vorliegen eines wichtigen Grundes den Rücktritt vom Beratungs- oder Trainingsvertrag oder verschiebt dieser einen fix vereinbarten Termin, so ist der AUFTRAGGEBER zur Zahlung einer Stornogebühr verpflichtet.

  • Absage bis 4 Wochen vor der vereinbarten Veranstaltung: keine Stornogebühren
  • Absage 30. – 15. Tag vor der vereinbarten Veranstaltung: 50% des vereinbarten Honorars
  • Absage 14. – 7. Tag vor der vereinbarten Veranstaltung:75% des vereinbarten Honorars
  • Absage weniger als 1 Woche vor der vereinbarten Veranstaltung: 100% des vereinbarten Honorars

10.10. Teilnahme an offenen Seminaren der orange cpm GmbH oder ihrer Partner

10.10.1. Anmeldung
Die Anmeldung hat schriftlich mit den für Sie vorbereiteten Online-Anmeldeformularen, per E-Mail oder per Fax zu erfolgen. Falls die vorbereiteten Online-Anmeldeformulare nicht verwendet werden, ist unbedingt die Angabe des Namens des Teilnehmers und die vollständige Firmenanschrift bzw. Rechnungsanschrift mit Telefonnummer sowie E-Mail-Adresse erforderlich.

10.10.2. Die Anmeldung wird erst durch unsere Bestätigung per E-Mail rechtsverbindlich. Sollte die Veranstaltung bereits ausgebucht sein, melden wir uns umgehend bei Ihnen.

10.10.3. Teilnahmegebühr
Die Teilnahmegebühr versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin zzgl. gesetzlicher USt. Die Teilnahmegebühr beinhaltet, soweit nicht anders angegeben, den Besuch des Seminars, Seminarunterlagen, ein gemeinsames Mittagessen und Pausengetränke je Seminartag.

10.10.4. Zahlungsbedingungen
Die Teilnahmegebühr zzgl. gesetzlicher USt. ist mit Zugang der Rechnung nach 14 Tagen fällig. Zahlungen werden ausschließlich per Banküberweisung akzeptiert. Eine nur zeitweise Teilnahme an der Veranstaltung berechtigt nicht zur Minderung der Teilnahmegebühr.
Stornierung und Absage von Veranstaltungen
- Vertretung
Sie können jederzeit anstelle des angemeldeten Teilnehmers einen Vertreter benennen. Ihnen entstehen keine zusätzlichen Kosten.
- Stornierung
Sie können die Teilnahme bis 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn kostenfrei schriftlich stornieren. Danach ist eine Stornierung nicht mehr möglich.
Ist der Teilnehmer aufgrund eines Krankheitsfalles nicht in der Lage, an dem gebuchten Kurs teilzunehmen, kann nach Übersendung eines ärztlichen Attestes einmalig ein neuer Termin zum gleichen Seminarthema vereinbart werden.
Absage von Veranstaltungen
Wir behalten uns vor, die Veranstaltung bis spätestens sieben Tage vor dem geplanten Veranstaltungstermin wegen Nichterreichens einer Mindestteilnehmerzahl oder aus wichtigen, von uns nicht zu vertretenden Gründen (z.B. plötzliche Erkrankung des Referenten, wenn dieser nicht ersetzt werden kann, höhere Gewalt) abzusagen.
Bereits von Ihnen entrichtete Teilnahmegebühren werden Ihnen in diesem Fall selbstverständlich zurückerstattet.
Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt. Bitte beachten Sie dies auch bei Ihrer Buchung von Hotels, Flügen oder Bahnreisen.
Änderungsvorbehalt
Wir sind berechtigt, notwendige inhaltliche, methodische und organisatorische Änderungen oder Abweichungen (z.B. aufgrund von Rechtsänderungen) vor oder während der Veranstaltung vorzunehmen, soweit diese den Nutzen der angekündigten Veranstaltung für den Teilnehmer nicht wesentlich ändern.
Wir sind berechtigt, die vorgesehenen Referenten im Bedarfsfall (z.B. Krankheit, Unfall) durch andere hinsichtlich des angekündigten Themas gleich qualifizierte Personen zu ersetzen.
Haftung für Inhalte und verlorene Gegenstände
Die Veranstaltungen werden durch die orangecpm GmbH und deren Referenten nach bestem Wissen und Kenntnisstand vorbereitet. Haftung und Gewähr für die Korrektheit, Aktualität, Vollständigkeit und Qualität der Inhalte sind ausgeschlossen.
Die orangecpm GmbH haftet nicht für Verluste oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände auf Veranstaltungen, es sei denn, der Verlust oder die Beschädigung dieser Gegenstände ist auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten der orangecpm GmbH zurückzuführen.
Verbot kundenseitiger Datenträger
Von Teilnehmern mitgebrachte Datenträger dürfen grundsätzlich nicht auf unsere Rechner aufgespielt werden. Sollte uns durch eine Zuwiderhandlung ein Schaden entstehen, behalten wir uns vor, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

10.10.5. Unterbleibt die Ausführung der vereinbarten Leistungen nach Auftragsbeginn aus Gründen, die in die Sphäre des AUFTRAGGEBERS fallen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch orange cpm, so behält orange cpm den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Honorars. Im Falle der Vereinbarung eines Stundenhonorars ist das Honorar für die gesamte Stundenanzahl, die für die gesamte vereinbarte Beratungsleistung zu erwarten gewesen ist, zu leisten.


11. Dauer des Vertrages/Rücktritt

11.1. Das Vertragsverhältnis endet grundsätzlich mit der Erbringung der vereinbarten Beratungsleistungen. 11.2. Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jedem der Vertragspartner mit schriftlicher Erklärung ohne Einhaltung einer Frist beendet werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, wenn ein Vertragspartner wesentliche Vertragsverpflichtungen – trotz Mahnung und Nachfristsetzung von zumindest 14 Tagen – verletzt.

 

12. Stornogebühr Seminarraum MIND SPACE

Bei einer Absage bis 2 Wochen vor der vereinbarten Veranstaltung fallen keine Stornogebühren an. Danach ist der volle Preis zu zahlen.


13. Erfüllungsort/Gerichtsstand/Rechtswahl/ Vertragssprache

13.1. Erfüllungsort ist Hamburg.

13.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Beratungsvertrag und diesen AGB ist das sachlich zuständige Gericht in Hamburg.

13.3. Auf diese AGB und den Beratungsvertrag ist materielles deutsches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts (z.B. IPRG, ROM I-VO) und des UN-Kaufrechtes anwendbar.

13.4. Die Vertragssprache ist Deutsch.


14. Teilnichtigkeit

Sollten Bestimmungen dieser AGB oder des Beratungs- und Trainingsvertrages rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig sein oder im Laufe ihrer Dauer werden, so berührt dies die Rechtswirksamkeit und die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien verpflichten sich in diesem Fall, die rechtsunwirksame, ungültige und/oder nichtige (rechtsunwirksam, ungültig und/oder nichtig gewordene) Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die rechtswirksam und gültig ist und in ihrer wirtschaftlichen Auswirkung der ersetzten Bestimmung – so weit als möglich und rechtlich zulässig – entspricht.

15. Schlussbestimmungen

15.1. Alle Erklärungen rechtsverbindlicher Art aufgrund dieser AGB oder des Beratungs- und Trainingsvertrages haben schriftlich an die zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse des jeweils anderen Vertragspartners zu erfolgen. Wird eine Erklärung an, die zuletzt schriftlich bekannt gegebene Adresse übermittelt, so gilt diese dem jeweiligen Vertragspartner als zugegangen.

15.2. Die Bezeichnung der für die einzelnen Kapitel gewählten Überschriften dient einzig und allein der Übersichtlichkeit und ist daher nicht zur Auslegung dieser AGB und des Beratungsvertrages heranzuziehen.

15.3. Die Abtretung einzelner Rechte und Pflichten aus diesen AGB und dem Beratungsvertrag sind nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des anderen Vertragspartners gestattet.

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